Hallo Leute,
die Posts zum Thema zu lesen ist äüßerst interessant, jedoch auch ziemlich verwirrend. Meine endgültige Frage zum Thema wäre folgende:
Ich spiele ein Punktspiel im TTVSA (Sachsen-Anhalt) bei dem kein OSR anwesend ist. Der Gegner meint, dass meine Vorhand zu laut klickt (geleimt ist) und meine Noppe zu glatt/zu groß/zu lang/zu dünn ist. Er hat ein enez mit und die Belagliste.
1.) Darf er den Vorhandbelag überhaut "Enez - en"?
Antwort: Nein, dies darf nur ein vom Verband bestellter OSR - er kann nur vor dem Spiel einen Protest eintragen und muss dann zum Spiel antreten. Den Ausgang des Spieles wertet dann der SL. Der SL wird dann den Protest abweisen `- "in dubio pro reo"
2.) Die Noppe stellt sich als zugelassen heraus. Wie will er nachweisen, dass diese zu lang/dick/dünn/glatt ist?
Antwort: Gar nicht. Die Noppe taucht in der Belagliste auf und ist somit zunächst zulässig. Den Beweis vor Ort kann nur ein vom Verband bestellter OSR führen. Da keiner da ist, Protest auf dem Spielformular - weiter zum SL - "idpr"
3.) Muss ich diese zum "fotografieren" frei geben?
Antwort: Das einzige was ich muss, ist ab und an mal auf Toilette. Wenn es keine Fotos gibt kann ich zur Verhandlung alles mögliche mitbringen. Die Beweislast ist eindeutig. Der Gegner muss mir den Verstoß nachweisen. Wenn ich den Fotos nicht zustimme beweist dies noch lange nicht meine Schuld. Ein angeklagter, der sich nicht zum Tatvorwurf äußert wird ja auch nicht automatisch schuldig gesprochen.
Sehe ich das alles so richtig oder haben sich Denkfehler eingeschlichen?
Danke, das Maskottchen...