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Alt 05.12.2002, 17:15
Bernd Beringer Bernd Beringer ist offline
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@ mh

Dass ausländische "Selbständige" für beliebig viel Geld bei Vereinen spielen können, glaube ich nicht. Denn auch hier wird die Aufenthaltsgenehmigung vom Ausländerrecht geprägt. Und das besagt, dass der Aufenthalt eines Nicht-EU-Bürgers nur dann für einen bestimmten Zeitraum genehmigt wird, wenn er finanziell abgesichert ist, das heißt, weder im Krankheits- noch im Sozialfall dem deutschen Steuerzahler zur Last fallen kann. Das gilt für Studenten - die brauchen in der Regel neben einer KV auch einen "Bürgen", dass ihr Lebensunterhalt gesichert ist - ebenso wie für Angestellte (Profis sind ohnehin nur in der 1. Liga statthaft) oder Selbständige.

Aber so, wie es natürlich auch ausländische freischaffende Künstler aus Osteuropa gibt, die sich hier länger aufhalten, gibt es auch (Profi)Sportler. Für Ligen unterhalb der 1. Bundesliga dürfte das jedoch nicht in Frage kommen.
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