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Bernd Behringer,
Das Arbeitsrecht gilt nicht nur in der 1. Liga sondern überall.
In der 1. Liga sind die Vereine lediglich durch das Lizenzspielerstatut (noch) gezwungen, eine Lohnsteuerkarte des Spielers zu verlangen, Steuer und Sozialversicherungsbeiträge abzuführen etc. Wenn du aber ein der Kreisklasse B einen Spieler holst und ihm 5000 Euro monatlich bezahlst, dann greifen die gesetzlichen Regelungen dort genau so wie in der 1.Bundesliga. Sie werden lediglich vom DTTB nicht gefordert und überprüft.
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