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Der Zweck des Gesetzes ist offensichtlich Selbstschutz vor Klagen und die Wahrung des geregelten Spielvertriebs.
Rein rechtlich schafft der DTTB mit der Einteilung in ETTU-Mitgliedstaaten und dem Rest der Welt einen völlig neuen Bewertungsmaßstab. Im Arbeitsrecht ist die Trennung nach europäischer oder nicht-europäischer Herkunft meines Wissens bisher noch völlig unbekannt.
Auch wenn die EU jetzt erweitert wird, besteht sie noch lange nicht aus ganz Europa!!
Deshalb muss ich schwere Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit der neuen Regelung mit Art. 3 Abs. 3 Satz 1GG anmelden:
"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, [...] benachteiligt oder bevorzugt werden."
Auf EU-Recht kann man sich hier nicht berufen, da dies nur auf Vollmitgliedstaaten der EU anwendbar ist. Wenn ich nun zwei Afrikaner oder zwei Chinesen einsetzten will, liegt eine Diskriminierung nach o.g. Artikel des GG vor. Denn Israelis, Türken, Georgier, usw. kann ich nach Belieben einsetzen, auch wenn sie nicht EU-Staaten angehören.
Dass man im Sportrecht keine eigenständigen Regelungen erlassen darf, haben wir schon in der letzten Saison gelernt. Schade auch, dass man sich nicht etwas besser hätte abstimmen können mit dem DSB.
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