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Alt 07.12.2002, 13:59
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René Schaible
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Ich meinte ausdrücklich die Eingrenzung auf Staaten, die der ETTU bzw. geographisch dem Kontinent Europa angehören und nicht die Begrenzung auf die EU.
Es geht also um Staaten, die in der ETTU, nicht aber in der EU sind. Davon gibt es eine ganze Menge, Beispiele habe ich im letzten Beitrag schon genannt.

@mh: Du sprichst von EU-Bürgern. Das ist natürlich ein alter Hut, darum geht es doch in der Regelung gar nicht.

@Chris: Ich kenne die genaue Fussball-Regel nicht. Bist Du sicher, dass die Unterscheidung nicht an der Zugehörigkeit zu EU, EWG oder ähnlichem festgemacht wird? Andernfalls wäre das genauso angreifbar, denn "Europa" ist kein einheitlicher Rechtsraum wie z.B. die EU.
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Geändert von The albatross (07.12.2002 um 14:02 Uhr)
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