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Albatross,
Du machst meiner Meinung nach einen Denkfehler: Nicht jeder Ausländer kann sich auf den Schutz des Grundgesetzes berufen. z.B. Dort wo es um das Aufenthaltsberechtigungen etc. geht. Das Grundgesetz gilt in vollem Umfang nur für Bundesbürger. Daraus entstehen auch Pflichten, denen Nicht-Deusche nicht nachkommen müssen: z.B. Wehrpflicht etc.
Also die Regelungen, die es da gibt sind sicher kein Verstoss gegen Artikel 3 GG
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