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Zitat von Noppentest-Forum
Die ITTF hat in diesem speziellen Fall durch Testkäufe und wiederholte Tests nachgewiesen, dass diese Beläge nicht regelgerecht auf den Markt kommen und sich von den Mustern unterscheiden, die zur Zulassung eingereicht worden sind. Also keine Willkür der ITTF, sondern ein offensichtliches Fehlverhalten der zulassenden Firma beziehungsweise des Vertriebes, dass auf ihrem Rücken ausgetragen wird.
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Wenn das so stimmt, wirds wohl keine Aufbrauchfrist geben, oder?