Guten Abend,
ich hätte (eher zur Rückversicherung) folgende Fragen:
1. Wenn ich das Aufschlagrecht zugelost bekomme, darf ich es ablehnen bzw. "abgeben"; muss der Gegner dieses dann zwingend annehmen?
2. Wenn ich in niederen Ligen bzw. ohne offiziellen Schiedsrichter spiele, sich jedoch während der Begegnung die Notwendigkeit zeigt, einen solchen zu nominieren (und sei es nur, weil der Gegner penetrant falsch aufschlägt o.ä.), wann kann dies geschehen (zwischen den Sätzen? Zwischen der Spiele? Evtl. gar innerhalb der Sätze?) und wer bestimmt diesen und könnte sich der Verein, dem dieser Schiedsrichter nicht angehört, ohne triftigen Grund querstellen?
3. Gehe ich recht in der Annahme, daß der Aufschlag erst nach Verkünden des Punktestandes ausgeführt werden darf?
4. Gilt die Sechs-Punkte-Handtuchregelung auch für die (schweißtreibendere

) Verlängerung oder sind die Intervalle dort verkürzt?
5. Ist auch die herkömmliche (Spin-)Belagsreinigung mit Flüssigkeit und Schwamm innerhalb eines Spieles (allerdings zwischen den Sätzen) erlaubt?
6. Wie ist der offizielle Wortlaut, ab wann ein Belag gegen die Farbbestimmungen verstößt? Meine einen Monat alte rote Rückhand hat, obwohl das bei meinen alten Belägen nie der Fall war, bereits eine schwarze Fläche in der Region, in der mein Zeigefinger zumeist ruht und auch dies wurde bereits mockiert. Andererseits haben andere Spieler offensichtlich ähneliche Probleme, weshalb es sich bei Regelunkonformität wohl eindeutig um ein Unding der Hersteller handelte.
Es wäre nett, gäbe es dazu auch die passende Stelle im DTTB-Regelwerk.
Ich weiß ferner, daß da ziemlich viel basaler Kleinkram mit drin steckt, aber ich habe mir da halt nie so die Gedanken d'rüber gemacht und ob der Verbote der letzten Zeit sind manch' beleidigte Materialspieler ihrerseits ziemlich rabbiat geworden...(was ich zwar verstehen kann, zumal ich wider diese Verbote bin, aber dennoch teils unverschämte Züge annimmt).
Dank im Voraus, Thomas