Zitat:
Zitat von Waterhouse
... Und wer ein Unternehmen an die Wand fährt, der hat nicht nachhaltig erfolgreich gewirtschaftet und sollte dafür zur Rechenschaft gezogen werden.
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Und wer beurteilt, ob er "an die Wand gefahren" hat? Beurteilungskriterium kann nach meinem Rechtsverständnis nur Fahrlässigkeit sein. Und es ist schon jetzt möglich, solche Vorstände, die fahrlässig ein Unternehmen gefährdet oder an die Wand gesetzt haben, anzuklagen. Gute Nachricht also: das Rechtssystem muss nicht geändert werden. Die Beweispflicht ist sogar beim Beschuldigten !!!