Zitat:
Zitat von mithardemb
Da ich wenig Lust auf eine private Schlammschlacht habe jetzt betont sachlich:
- Manager können im Falle einer Veruntreuung durchaus haftbar (straf- wie privatrechtlich) gemacht werden. Eine nachträgliche Änderung der Gesetzesgrundlage darf in einem Rechtsstaat nicht durchgeführt werden.
- Hohe Managergehälter sind ein Problem dessen Ursache in dem Scheitern der Kontrollinstanz liegt. Die Verwebung von Aufsichtsrat und Vorstand ist ein Problem das aber leider nicht angegangen werden wird.
- Gierig sind im Anlagegeschäft nicht nur die Manager. Wer Geld anlegt, der möchte ein möglichst hohe Dividende. Eine Kreditinstitut das weniger bieten kann verliert seine Kunden. Solange alles gut geht fragt kaum einer nach Details.
- Diese "dubiosen" Geschäftsideen haben die Weltwirtschaft durchaus lange befeuert. Ein Teil des jetzt "vernichteten" Kapitels wurde durch sie erst "generiert".
- Die Geschäftsmodelle der einzelnen Banken sind nicht sonderlich geheim. Wenn das handeln grob fahrlässig oder gar vorsätzlich ist, weshalb wurde es von Aufsichtsräten und Politik toleriert?
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Da gebe ich Dir sogar mal Recht. Nur welchen Schluss ziehst Du aus diesen Erkenntnissen? Dass niemand so richtig etwas für die Situation kann und das Volk die Suppe auslöffelt?