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AW: Belag Tuning mit reinem Paraffin bzw. Grillanzünder
Hallo nochmal, ich denke nicht dass Emails von "Verantwortlichen" irgendwelche weltweit verbindlichen Rechtsstandards setzen können (erinnert mich schon fast an Verhältnisse in denen religiöse Rechtsgelehrte durch eine Fatwa die "richtige" Auslegung des Rechts definieren dürfen).
Also, wenn man sich die Entwicklung der vergangenen Zeit anschaut, wer war denn da scheinheilig? Es hieß doch zuerst nur, dass VOC-Kleber/-Tuner verboten werden sollen aus zunächst einleuchtenden (gesundheitlichen) Gründen. Dass VOCs gesundheitsschädigend sind, darüber braucht man sich nicht weiter streiten. Als dann die Sache mit den paraffinhaltigen Ersatzmittelchen aufkam, die zwar auch nicht gesund beim Einatmen, jedoch deutlich weniger giftig und billiger als die Frischkleber sind, so schien der Markt für teure Tuningmittel von TT-Firmen nicht mehr so lukrativ wie der für Kleber zu Zeiten des Frischklebens. Es sieht für mich eher so aus, als wäre dieses Verbot jeglicher (total praxisfremd) Nachbehandlung von zugelassenen Belägen/OGs nur dazu da, damit den Herstellern von teuren Spring Sponge/Tensor-Belägen die Felle nicht wegschwimmen (zusätzlich zum Wegfall des FK-Geschäftes). Hätte man von Anfang an seitens der ITTF gesagt, man wolle mit geeigneten rechtlichen Maßnahmen den Absatz der Weltmarktführer bei FKE-Belägen absichern, wäre dies wenigstens ehrlich gewesen. Aber so werden wieder zahlreiche Pseudogründe für dieses Verbot erdacht, um edle Motive zu suggerieren und letztendlich die Öffentlichkeit wieder für dumm verkaufen zu können.
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für 38 mm-Bälle und Sätze bis 21
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