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Zitat von Hogar
Mir ist gerade aufgefallen, dass es beim Punkt D1.9.8 ein kleine Ungereimtheit gibt. Dort wird von zwei Religationsteilnehmern ausgegangen, doch es sind drei Teilnehmer. Wenn die spielleitende Stelle auf eine Religation verzichtet, müssten doch der 2. und der 3. aufsteigen, der 8. aber in der Klasse verbleiben. Da aber nur zwei Mannschaften absteigen, hätten wir auf einmal eine Mannschaft mehr als die geforderte Sollstärke von 10 Mannschaften.
Da ja auch der 1. aufsteigen wird.
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Das ist genauso so gewollt: Bei einer untergeordneten Spielklasse, steigen der 1.+2. der unteren Klasse direkt auf (D.1.7.2), der 9.+10. (und ggf. 11.) direkt ab (D.1.8.1), so dass 9 Mannschaften übrig bleiben (Platz 1-7 plus zwei Aufsteiger, wobei die ersten Plätze natürlich durch die Absteiger von oben ersetzt werden). Die Relegation tragen dann der 3. der unteren Klasse und der 8. der oberen Klasse aus (also zwei Teilnehmer), der Sieger ist die zehnte Mannschaft. Verzichtet die spielleitende Stelle nun auf die Relegation, so haben wir automatisch 11 Mannschaften in der Liga, weil der 8. nicht absteigt und der 3. zusätzlich aufsteigt - so würden wir es dann für Mitte/Ost nach dem vorliegenden Entwurf auch machen (Stichwort: reger Austausch zwischen den Spielklassen). Das stabilisiert sich bei einer Sollstärke von 11 Mannschaften von alleine, weil man sowohl den Dritten als auch den Achten benötigt, um in der neuen Saison wieder auf 11 Teams zu kommen. Will man auf 10 Mannschaften reduzieren, muss man einfach die Relegation ansetzen. Kernpunkt ist aber, dass der Tabellendritte (bei "eingleisigen" Ligen, analog zum Tabellenzweiten bei "parallelen" Spielklassen) mindestens eine Chance auf den Aufstieg (über die Relegation) hat.