Zitat:
Zitat von Wahni
und das geht? Erstaunlich. hätte gedacht, dass sowas komplizierte ist... Man lernt nie aus, was?
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Hatte mich auch darüber gewundert und interessehalber mal in der WO des DTTB/WTTV nachgesehen und Waltrop hat völlig recht. Dazu der Punkt 4.3. und 4.3.1 der WTTV - WO:
4.3 Wird ein Verein oder dessen Tischtennis-Abteilung aufgelöst, so kann eine Spiel-berechtigung für die bisher für diesen Verein spielberechtigten Spieler ab dem Datum der Auflösung jederzeit auf Antrag erteilt werden (für den Einsatz in den vier höchsten Spielklassen unter Beachtung von B 3.2). Die Auflösung einer Tischtennis-Abteilung bzw. der Austritt aus dem Mitgliedsverband muss vom Verein schriftlich bestätigt werden.
4.3.1
Das gilt auch, wenn sich eine Gruppe (Damen, Herren, Jugend) innerhalb eines Tischtennisvereins bzw. einer Tischtennis-Abteilung auflöst.
Für Spieler, die den Anschluss ihres Vereins an einen anderen oder eine Fusion nicht mitmachen wollen, kann innerhalb von acht Tagen nach Vollzug des Anschlus-ses bzw. der Fusion, spätestens jedoch am 31. August, ein Antrag auf Wechsel der Spielberechtigung gestellt werden.
Mit Vereinszusammenschlüssen oder -anschlüssen ist kein Wechsel der Spiel-berechtigung im üblichen Sinne verbunden.