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AW: gehört netzhalterung zum tisch?
Vor ewigen Zeiten -das muss aber längstens bis Ender der 80er / Anfang der 90er gewesen sein-, lautete die Regel A 2.1 nur "Die Netzgarnitur besteht aus dem Netz, seiner Aufhängung und den Pfosten."
Der Halbsatz "einschließlich der Zwingen, mit denen sie am Tisch angebracht sind", wurde dann, soweit ich mich erinnere, ergänzt, um genau den hier im Forum nun mehrfach beschriebenen Fall klarzustellen.
Einen Zweifel daran, dass die Zwinge dem Netz und nicht dem Tisch zuzurechnen ist, gab es allerdings m.W. in der Lehrmeinung auch vorher nie.
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