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Alt 29.10.2008, 14:38
Claus Claus ist offline
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AW: a/b-Regelung - "Verjährung"

Zitat:
Zitat von Graf von Noppinski Beitrag anzeigen
Hallo Gremlin!

Vielen Dank für Deine Antwort. Diese Regelung ist mir bekannt.

Mir geht es um einen Spieler, der in der letzten Saison keinen Einsatz hatte und dann (um eine a/b-Regelung zu vermeiden) aus der Rangliste genommen wurde.

Nun geht es darum, ob er, wenn man ihn nun zur Rückrunde wieder in die Rangliste aufnimmt, noch immer belastet ist und es somit zu einer a/b-Regelung für die betreffende Mannschaft kommt.
Ich meinte damit, dass er solange seine a/b Stellung behält bis er wieder einmal in einer Halbserie seine erforderlichen Einsätze hat. Also Vorrunde Saison 07/08 steht er auf der Rangliste, somit zur Rückrunde a/b Stellung, jetzt steht er jedoch nicht mehr auf der Rangliste, somit keine a/b Stellung, In der neuen Saison 08/09 Vorrunde steht er wieder auf der Rangliste, also bekommt man jetzt die a/b Regelung.

Sollte er eine komplette Saison nicht auf der Rangliste stehen, denke ich auch dass auf Antrag die a/b Regelung entfallen könnte. Hier kommt es jedoch auf die Begründung an und sicherlich auch ob der Verein in solchen Fällen schon negativ aufgefallen ist. Ich würde mich der Meinung von abteilungsleiter anschließen. Das beste ist hier den AB Mannschaftssport ansprechen.
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