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Gewährleistungsgarantie
Wie sieht es eigentlich mit der Gewährleistung nach EU-Recht bei Frischklebebelägen aus.
Müssen Hersteller, die ihre Beläge mit der Bezeichnung, zum Frischkleben geeignet bzw. nur zum Frischkleben geeignet, ausweisen nicht gewährleisten, das diese das auch aushalten.
Man hört ja immer wieder, das sich die Hersteller bei geklebten Belägen keine Reklamationen wegen Risse und Blasen annehmen.
Wer kennt sich mit dem rechtlichen dort aus?
Wäre doch interessant zu wissen ob die sich überhaupt drücken können.
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