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Mit EU-Recht hat das erst mal nichts zu tun, sondern es gilt das Recht des Staats, in dem Du den Belag gekauft hast. Außerdem: Du hast keinen Vertrag mit dem Hersteller geschlossen, sondern mit dem Händler. Folglich ist der Händler Dein erster Ansprechpartner für Gewährleistungsansprüche. Der Händler seinerseits hat dann ggf. Ansprüche gegenüber dem Hersteller bzw. seinem Großhändler.
Gruß, Volkmar
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