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AW: "Glückwunsch", Udo!
Sehe gerade, dass lt. Satzung des TTVN (§ 12, 4) der Beirat für die Wahl kommisarischer Präsidiumsmitglieder (also auch des Präsidenten) zuständig ist.
Aber lt. § 11,4 kann das Präsidium einen außerordentlichen LVT einberufen (auch um einen neuen Präsidenten zu wählen).
Wie gesagt - mal abwarten!
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