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Alt 06.11.2008, 12:30
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AW: Fragen zur Wettspielordnung

Zitat:
Zitat von Cpt Futec Beitrag anzeigen
Bin zwar kein Jurist, aber so einfach ist das glaube ich nicht. In der Satzung des WTTV steht ganz klar drin, dass Mitglieder aus dem Verband ausgeschlossen werden können...

Denke, da ist in Punkt 1 und 3 genügend Futter für einen Ausschluss gegeben.

Ausserde gibt ihnen das Zahlen einer O Strafe noch lange kein "Recht" sich regelwidrig zu verhalten. Du hast schlisslich auch nicht das Recht eine Bank auszurauben, auch wenn du hinterher die fällige Strafe freiwillig verbüßt.
Der Vergleich mit dem Bankraub zeigt deutlich, dass du kein Jurist bist
In Punkt 1 ist von der Satzung die Rede. Ich glaube nicht, dass ein Verein hier gegen die Satzung verstößt, eher gegen die Wettspielordnung.
Damit der Punkt 3 zutrifft, muss meiner Meinung nach einiges mehr passieren, als hier geschildert. Der Verband hat ja auch ein Interesse daran, dass Vereine überleben, insofern verhält sich der Verein sogar im Verbandsinteresse, wenn er versucht, am Leben zu bleiben.

Natürlich ist es nicht schön, was hier passiert (ist), aber eine Lösung könnte doch auch so aussehen, dass die zuständigen Stellen (Kreis-, Bezirkssportwart) vielleicht mit dem Verein Absprachen über Klassenzugehörigkeiten im nächsten Jahr vereinbaren, um allen Beteiligten eine unangenehme Spielrunde zu ersparen und dem Verein die Chance zu geben, im nächsten Jahr nicht komplett in den untersten Klassen neu anzufangen, was bei einem Komplett-Rückzug der Fall wäre.
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