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AW: Verbandsklasse Nord Herren 2008/2009
Ein Rechtsgrundsatz besagt, dass grundsätzlich Unwissenheit vor Strafe nicht schützt. Sonst wäre es bei jeder angedrohten Strafe leicht zu sagen: habe ich nicht gewusst...
=>Spielberechtigung für den Spieler
In einem Genehmigungsverfahren (nicht nur im Sport) muss die Sachlage zum Zeitpunkt der Entscheidung herangezogen werden. Bei Genehmigung der Aufstellung/Erteilung der Spielberechtigung vor der Runde lagen dem Verband offenbar keine belastbaren Informationen vor, die gegen die Spielberechtigung des Spielers Sestak sprachen. Somit war die Spielberechtigung seinerzeit rechtens.
=> Widerruf der Spielberechtigung
Zwischenzeitlich sind wohl offizielle Informationen über den Einsatz des Spielers im Ausland beim Verband eingetroffen. Somit muss der Verband reagieren und die Spielberechtigung für den Spieler widerrufen.
=> Änderung der Mannschaftsaufstellungen
In der Rechtsfolge ist die genehmigte Mannschaftsaufstellung aufzuheben. Weitere Rechtsfolge: Änderung der Mannschaftsaufstellungen der folgenden Mannschaften.
=> Punkteabzug für die folgenden Teams
Dass darüberhinaus auch Punkte abgezogen werden, hat damit zu tun, dass der Spieler nicht erst nachträglich im Ausland eine Spielberechtigung hatte, sondern von Saisonbeginn an. Somit sind die nachfolgenden Mannschaften mit einer falschen Aufstellung angetreten, was sich aber erst nachträglich herausgestellt hat. Sie hatten dadurch einen Vorteil gegenüber anderen Mannschaften der jeweiligen Ligen. Die (offiziellen) Informationen aus dem Ausland sind halt erst jetzt eingetroffen.
=> Vergleich
Wenn ich für meine Steuererklärung z.B. eine Spendenbescheinigung einreiche erhalte ich dafür eine Steuererstattung. Wenn die Spendbescheinigung nachträglich widerrufen wird, da sie falsch war, dann wird in der Folge (innerhalb der Verjährungszeit) auch mein eigentlich rechtskräftiger Steuerbescheid geändert und ich muss den Steuerbonus zurückzahlen.
Geändert von Mic (06.11.2008 um 14:49 Uhr)
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