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Alt 07.11.2008, 09:21
MarcoK MarcoK ist offline
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Pfeil1 AW: Verbandsklasse Nord Herren 2008/2009

Zitat:
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Zitat:
1.4 Die Spielberechtigung ist durch den zuständigen Mitgliedsverband sofort zu widerrufen, sobald er verbindlich Kenntnis davon erhält, dass der Spieler auch die Spielberechtigung für mindestens einen anderen Verein im In- und/oder Ausland besitzt; im Ausland gilt dies zusätzlich auch für die Teilnahme an einem unter dem Dach des jeweiligen Nationalverbandes organisierten oder veranstalteten regelmäßigen Mannschaftsspielbetriebs. Besteht die andere Spielberechtigung im Inland, ist auch sie durch den für ihre Erteilung zuständigen Mitgliedsverband sofort zu widerrufen.
Mit der Zustellung des Widerrufs an dessen Verein erlischt die Spielberechtigung des Spielers für die Zukunft und seine Einsatzberechtigung für alle Mannschaften des Vereins rückwirkend ab Saisonbeginn.


Freude pur!
Tatsächlich taucht hier mal einer auf, der zeigt, dass Untermberg nach der WO und nicht nach seinem Gutdünken bestraft werden sollte. Sehr gut!
Somit ist nun wohl geklärt, dass auch nach der WO Untermberg falsch gehandelt hat, auch wenn hier möglicherweise Versäumnisse bei verschiedenen Beteiligten vorlagen.
wenn die oben zitierte passage aus der einschlägigen WO sein sollte und es keine anderweitige regelung geben sollte, ist mir nicht ersichtlich wieso dann eine bestrafung untermbergs mit 0:9-wertung der spiele der mannschaften 3-6 entsprechend der WO sein sollte!?

nach dem wortlaut ist die spielberechtigung durch den mitgliedsverband sofort zu widerrufen, sobald dieser verbindlich davon kenntnis erhält. mit zustellung des widerrufs an den verein erlischt die SPIELBERECHTIGUNG des spielers FÜR DIE ZUKUNFT. --> so weit so gut! aus diesem grund wurden aktuell auch die aufstellungen angepasst.
weiterhin erlischt die EINSATZBERECHTIGUNG des spielers RÜCKWIRKEND AB SAISONBEGINN. --> eingesetzt wurde der spieler sestak nicht, daher lag insoweit auch kein verstoß vor, nach dem man die weiteren mannschaften sanktionieren könnte. die spielberechtigung erlischt gerade nicht rückwirkend, dass heisst bis zur zustellung des widerrufs hatte der spieler sestak eine spielberechtigung und somit haben auch bis zu diesem zeitpunkt die unteren mannschaften in regelkonformer aufstellung gespielt.

sollte es also keine weiteren regelungen geben, wäre die sanktionierung der unteren mannschaften in diesem fall meines erachtens nicht von der WO gedeckt.
(das alles von mir ohne die genaueren umstände zu kennen und ohne die WO abschließend überprüft zu haben.)
da hätte wir also doch unsere besagte "lücke"

p.s.: hab gerade gesehen, dass trillian das ja auch schon erwähnt hat. und dann ist noch die fehlende stammspielereigenschaft ein thema. weiss nicht wie es da bei deraufstellung ablief. bei einem widerruf aus diesem grund dürfte es sich aber auch nicht anders als oben dargestellt verhalten...

Geändert von MarcoK (07.11.2008 um 09:37 Uhr)