Zitat:
Zitat von EDHNG
Es geht in diesem Zusammenhang auch nicht um die im Forum zitierte „Beweislastumkehr“, sondern einzig um die Sorgfaltspflicht der Verantwortlichen. Dazu folgendes Beispiel: Wer am Straßenverkehr teilnimmt, muss sich auch regelmäßig von der Verkehrsicherheit seines Fahrzeugs überzeugen. Bei evtl. Kontrollen und dabei festgestellten Mängeln kann er sich auch nicht darauf berufen, sein Fahrzeug weise einen gültigen HU-Stempel auf. Es wird trotzdem ein Bußgeldverfahren hinnehmen müssen - sein fahrlässiges Handeln also sanktioniert werden.
|
welche Mängel wurden festgestellt? Waren sie vor der HU schon am Auto? War der Mangel sichtbar zu bemerken? Fragen über Fragen, als meine damalige Freundin Jura studierte hab ich feststellen müssen dass Rechtsprechung nicht immer so einfach ist

Im Fall TT ist ja der Verband gleichzeitig TÜV und Polizei, oder? Wer hat sich den mit dem Fall beschäftigt?
um beim Auto zu bleiben..... U'berg ist mit einem möglichrweise illgal getunten Auto vorgefahren, der Nachbar hat beim TÜV den illegalen Anbau "gepetzt"..... und die Jungs vom TÜV haben trotzdem gesagt: Alles O.K., du kannst fahren. Wir können ja nicht überall so genau hinschauen, wir haben sooo viel zu tun!!

Kann es sein dass so etwas wieder nur beim TT vorkommen kann? Beim Fußball wäre docj so etwas unmöglich, oder?