Hallo zusammen,
bei uns in der Region gibt es einen aktuellen Fall, der viele Spielklassen gleichzeitig betrifft.
- den Süddeutschen TTV (Regionalliga Süd)
- den TTV Württemberg-Hohenzollern (Verbandsklasse Nord und Bezirksliga Gruppe 2)
- den Bezirk Ludwigsburg (Bezirksklasse Gruppe 2, Kreisliga Gruppe 1 und A-Klasse Gruppe 3)
Der Verein um den es in diesem Fall geht, der TSV Untermberg, hatte zu Saisonbeginn in der ersten Mannschaft (Regionalliage Süd) sechs Spieler gemeldet.
Einer dieser Spieler (Sestak) hatte an keinem der Spiele des Vereins teilgenommen. Während der Saison stellte sich heraus, dass er gleichzeitig auch bei einem Verein im Ausland gemeldet war.
Der Süddeutsche TTV strich daraufhin den Spieler Sestak aus der Aufstellung der ersten Mannschaft.
Da nur sechs Spieler in der ersten Mannschaft gemeldet waren, hatte dies zur Folge, dass die zweite Mannschaft ihren zuvor an Position 1 gemeldeten Spieler an die erste Mannschaft abgeben musste.
Somit wurde auch die Aufstellung der zweiten Mannschaft geändert. Auch in dieser Mannschaft waren zuvor nur 6 reguläre Spieler gemeldet. Dies zog sich bis in die sechste Mannschaft durch, so dass während der Saison alle Aufstellungen der Herrenmannschaften von Untermberg von Mannschaft 1 - 6 geändert wurden.
Dies wurde mit dem folgenden Auszug der Wettkampfordnung begründet.
"1.4 Die Spielberechtigung ist durch den zuständigen Mitgliedsverband sofort zu widerrufen, sobald er verbindlich Kenntnis davon erhält, dass der Spieler auch die Spielberechtigung für mindestens einen anderen Verein im In- und/oder Ausland besitzt; im Ausland gilt dies zusätzlich auch für die Teilnahme an einem unter dem Dach des jeweiligen Nationalverbandes organisierten oder veranstalteten regelmäßigen Mannschaftsspielbetriebs. Besteht die andere Spielberechtigung im Inland, ist auch sie durch den für ihre Erteilung zuständigen Mitgliedsverband sofort zu widerrufen.
Mit der Zustellung des Widerrufs an dessen Verein erlischt die Spielberechtigung des Spielers für die Zukunft und seine Einsatzberechtigung für alle Mannschaften des Vereins rückwirkend ab Saisonbeginn."
Wie gesagt, der Spieler wurde niemals eingesetzt. Es gibt also keine Spiele, an denen der Spieler mitgewirkt hat. Für diese Spiele wäre die Rechtslage wohl eindeutig:
Auszug aus der WO bzw. den Ausführungsbestimmungen des TTVWH:
37 Wertung bei Verstößen
37.1 Der gesamte Mannschaftskampf wird für die Mannschaft als verloren gewertet, die
- nicht spielberechtigte oder nicht einsatzberechtigte Spieler mitwirken lässt ...
Die Gretchenfrage hier scheint die Differenzierung zwischen dem Erlöschen der "Spielberechtigung für die Zukunft" und der "Einsatzberechtigung rückwirkend ab Saisonbeginn" zu sein.
Welche Auswirkungen hat die rückwirkende Änderung der Einsatzberechtigung dieses Spielers ab Beginn der Saison für die Mannschaften unter der direkt betroffenen Mannschaft - die jeweils einen Spieler abgeben müssen ?
Hier scheint es zwei Auffassungen zu geben.
- Das rückwirkende Erlöschen der Einsatzberechtigung des Spielers zu Saisonbeginn bedeutet auch, dass die Aufstellung zu Beginn der Saison ungültig war, weil somit nur 5 Spieler in der Mannschaft gemeldet waren.
Der an Position 1 gemeldete Spieler der unmittelbar darunterliegenden Mannschaft rückt somit bereits zu Saisonbeginn auf.
Für seine Mannschaft bedeutet dies, dass die Spiele, an denen dieser Spieler teilgenommen hat, rückwirkend mit 0:9 gewertet werden.
Dieser Effekt würde sich auf alle darunterliegenden Mannschaften auswirken, von denen ein Spieler nach der neuen Aufstellung aufrücken muss.
- Das rückwirkende Erlöschen der Einsatzberechtigung des Spielers spielt für die Mannschaften darunter keine Rolle. Massgeblich ist das Erlöschen der Spielberechtigung für die Zukunft.
Im Beispiel würde dies bedeuten, dass z.B. die zweite Mannschaft ihre Nummer eins ab dem Moment des Verlusts der Spielberechtigung des Spielers Sestak in der ersten Mannschaft abgeben muss, jedoch die Spiele, in denen sie diesen Spieler zuvor eingesetzt haben, nicht umgewertet werden.
Hierzu scheint es entweder keine klare Rechtslage (somit Ermessensspielraum des Verbandes) oder ein inkonsequentes Verhalten des Verbandes zu geben.
In dem jetzt aktuellen Fall wurden sämtliche Spiele der darunterliegenden Mannschaften, in denen Spieler eingesetzt wurden, die jetzt in die darüberliegende Mannschaft aufgerückt sind, mit 0:9 gewertet.
Somit scheint die aktuelle Auslegung durch den Verband der ersten Variante zu entsprechen.
Allerdings gab es in der letzten Saison bereits eine nahezu identische Situation mit demselben Verein.
In der dritten Mannschaft war zur Rückrunde ebenfalls einen Spieler in der Aufstellung gemeldet, dessen Aufstellung während der laufenden Saison im nachhinein gestrichen wurde. (Dritte Mannschaft, Spieler Mikulec)
Im Gegensatz zum aktuellen Fall hatte dieser Spieler aber an einem Spiel teilgenommen. Dieses Spiel wurde mit 0:9 gewertet. Für die Auswirkungen der Mannschaften darunter sollte dies aber keinen Unterschied machen.
Damals wurden aber die Spiele der Mannschaften unterhalb der dritten Mannschaft nicht umgewertet.
Die Fragen, die sich mir hiermit stellen sind die folgenden:
- Gibt es einen eindeutigen Abschnitt in der WO, der den Zeitpunkt des Aufrückens der Spieler der unteren Mannschaften in einem derartigen Fall regelt ?
- Wenn nein. Hat ein Verein (muss nicht derselbe Verein sein) das Recht, sich auf die Vorgehensweise im vergangenen Jahr zu berufen, als die unteren Mannschaften von Untermberg straffrei ausgingen ?
Dieses Thema wird seither in sämtlichen Foren, in denen Untermberger Mannschaften spielen sehr kontrovers diskutiert.
Leider bleiben hierbei die sachlichen Argumente häufig aussen vor - es erfolgt eine starke Vermischung dieses Themas mit den moralischen Aspekten der "Strohmannpolitik" und der allgemeinen Aussenwahrnehmung des Vereines durch Spieler anderer Vereine.
Vielleicht wäre es möglich, in diesem Thread ohne diese Begleitmusik die aktuelle Rechtslage sowie - falls diese nicht klar ist - mögliche und sinnvolle Ergänzungen der WO zu diskutieren.
Diese sollten sowohl der Tatsache Rechnung tragen, dass ein Verein durchaus unschuldig in eine derartige Situation geraten kann, dass aber auf der anderen Seite der Verein die unklare Rechtssituation aber auch dazu nutzen kann, sich einen Vorteil gegenüber anderen Vereinen zu verschaffen.
So genug der Vorgeschichte - ich hoffe auf einige zielführende Beiträge.