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AW: Rückwirkende Aufstellungsänderung durch den Verband oder "Der Fall Untermberg"
Ich beschränke mich im folgenden nur auf den Teil-Aspekt "Handhabung in der letzten Saison":
M.E. kann man sich nur darauf berufen, wenn sich seither die Regularien nicht geändert haben und wenn die damalige Vorgehensweise auf irgendeiner Sportgerichtsebene überprüft wurde. Wenn das nicht der Fall war, so kann aus der letztjährigen Handhabung überhaupt nichts abgeleitet werden. Es kommt im Tischtennissport - wie auch in vielen anderen Lebensbereichen - häufig vor, dass gegen irgendwelche Normen verstoßen wird, ohne dass das juristisch geahndet wird (Schlagwort: "Wo kein Kläger, da kein Richter"). Selbstverständlich kann sich daraus kein "Gewohnheits-Unrecht" entwickeln. Wenn ich zehnmal an der gleichen Stelle im Parkverbot parke und beim elftenmal erwischt werde, kann ich auch nicht argumentieren: "Aber bei den letzten zehn Mal war es auch in Ordnung".
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