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AW: Bezirksliga 2 - 2008/2009
War früher auch so, aber:
4.1.2 Bei Einreichen eines Antrags auf Wechsel der Spielberechtigung in der Zeit vom 1. Juni bis 30. November bleibt die Spielberechtigung für den bisherigen Verein bis zum darauf folgenden 31. Dezember bestehen. Die Spielberechtigung für den neuen Verein wird zum darauf folgenden 1. Januar erteilt.
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