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Mit der Zustellung des Widerrufs an dessen Verein erlischt die Spielberechtigung des Spielers für die Zukunft und seine Einsatzberechtigung für alle Mannschaften des Vereins rückwirkend ab Saisonbeginn.
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Als die DTTB-Bundeshauptversammlung am 11./12. Juni 2005 diesen Passus B 1.4 der WO in der jetzigen Form beschlossen hat, war mit der Formulierung Folgendes beabsichtigt worden:
Die Spielberechtigung erlischt ab sofort, damit die betroffene Mannschaft ab sofort ggf. nicht mehr sechs/vier spielberechtigte Spieler hat und somit ab sofort einen spielberechtigten Spieler von unten aufrücken lassen muss. Die Spielberechtigung sollte nicht rückwirkend erlöschen, damit die Mannschaftsmeldung als solche in Bezug auf die unteren Mannschaften bis dahin in Ordnung war. Das heißt, dass die obere Mannschaft bis zum Erlöschen der Spielberechtigung genug Stammspieler hatte und somit kein Spieler rückwirkend in eine höhere Mannschaft hätte aufrücken müssen. Das wurde gemacht, damit nicht die unteren Mannschaften unter dem "Fehler" der oberen Mannschaft leiden müssen. Da für die Mannschaftsmeldung die Spielberechtigung (die vom Landesverband ja immer nur für einen Verein erteilt wird und nie für eine bestimmte Mannschaft) ausschlaggebend ist und nicht die Einsatzberechtigung (die sich auf eine bestimmte Mannschaft bezieht und sich auch im Saisonverlauf ändern kann/durch "Festspielen" zum Beispiel), dürfte die Absicht durch die gewählte Formulierung auch einwandfrei zum Ausdruck gebracht worden sein.
Die Einsatzberechtigung wurde im Regeltext rückwirkend entzogen, damit alle Spiele, die die obere Mannschaft mit dem Spieler bestritten hat, gegen sie gewertet werden können. Der Spieler war also zu den rückliegenden Zeitpunkten zwar für den Verein spielberechtigt (und durfte in der Mannschaftsmeldung erscheinen und zur Sollstärke beitragen), aber eben für die betreffende Mannschaft nicht einsatzberechtigt und durfte somit in den einzelnen Mannschaftskämpfen nicht eingesetzt werden.
Es war also erklärte Absicht, die unteren Mannschaften des Vereins nicht für die Fehler der oberen Mannschaft zu bestrafen. Das entspricht der zweiten Auffassung im Beitrag von Noppendesaster.