Zitat:
Zitat von Der springende Punkt
Die Einsatzberechtigung wurde im Regeltext rückwirkend entzogen, damit alle Spiele, die die obere Mannschaft mit dem Spieler bestritten hat, gegen sie gewertet werden können. Der Spieler war also zu den rückliegenden Zeitpunkten zwar für den Verein spielberechtigt (und durfte in der Mannschaftsmeldung erscheinen und zur Sollstärke beitragen), aber eben für die betreffende Mannschaft nicht einsatzberechtigt und durfte somit in den einzelnen Mannschaftskämpfen nicht eingesetzt werden.
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Das deckt sich ja mit meiner Auslegung. Dementsprechend dürfte überhaupt keine Punktstrafe für irgendeine Mannschaft erfolgen, da der nicht einsatzberechtigte Spieler kein Spiel bestritten hat.