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Alt 10.11.2008, 10:58
Billige Räusche Billige Räusche ist offline
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AW: Rückwirkende Aufstellungsänderung durch den Verband oder "Der Fall Untermberg"

Präzedenzfälle gibt es wie gesagt nicht.
Der Fehler liegt hier sicherlich beim Verein und vermutlich ist aufgrund des Vorjahresverstoßes die Strafe auch so saftig ausgefallen.
Nichtsdestotrotz muss die ausgesprochene Strafe nach den jeweiligen Bestimmungen der Verbände auch möglich sein. Ansonsten können wir immer nach Phie mal Daumen mal Donnerstag entscheiden und uns die Bestimmungen sparen.

Je länger ich aber über den strittigen Passus der WO nachdenke, desto mehr bin ich, wie auch der springende Punkt, davon überzeugt, dass die Wortwahl der WO eindeutig ist.

Mit der Zustellung des Widerrufs an dessen Verein erlischt die Spielberechtigung des Spielers für die Zukunft und seine Einsatzberechtigung für alle Mannschaften des Vereins rückwirkend ab Saisonbeginn.

Ob evtl . eine Geldstrafe ausgesprochen werden kann, habe ich nicht überprüft. Dies wäre meiner Meinung nach in so einem Fall die sinnvollste Alternative.

MfG
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