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Alt 10.11.2008, 15:29
MarcoK MarcoK ist offline
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AW: Rückwirkende Aufstellungsänderung durch den Verband oder "Der Fall Untermberg"

Punkt 1.4 der WO ist insofern dann eindeutig! Die Spielberechtigung erlischt für die Zukunft. Lediglich die Einsatzberechtigung erlischt rückwirkend. Bis zum Erlöschen der Spielberechtigung haben also auch die unteren Mannschaften mit korrekter Aufstellung gespielt.

Schon aufgrund des Wortlauts von 1.4 WO kann man hier m.E. zu keiner anderen Auslegung kommen. Die Entstehungsgeschichte und die Intention des Normgebers unterstreichen dies nur noch weiter.

Für mich bleibt daher weiterhin fraglich wie man die Punktabzüge denn nun begründen will? Anhande 1.4 der WO erscheint mir dies nicht möglich.

Aber vielleicht ist ja noch etwas anderes vorgefallen?

Wenn man dies künftig verhindern will, müsste man die Regelung wieder dahingehend machen, dass auch die Spielberechtigung rückwirkend entfällt. Dies könnte aber zu Härtefällen führen. Das war wohl auch der Grund, dies so zu regeln wie es aktuell ist.
Da gibt's auch Probleme damit, dass ein Verein auf die genehmigten Aufstellungen vertrauen können sollte...

Eine andere Möglichkeit wäre natürlich, dass der Verband schneller arbeitet, sofern das möglich ist und dann die Spielberechtigung noch vor Saisonbeginn entziehen kann. Dann müssen die Aufstellungen angeglichen werden und die ganze Problematik entsteht erst gar nicht.
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