|
trotzdem stelle ich mir die Frage, was ein Schiedsrichter mit einem "sonstigen" Funktionär gemeinsam hat, daß man sie miteinander aufrechnen kann?
Wenn es eine "Schiedsrichterpflicht" gibt, dann hat sie ja nichts mit anderen Funktionären zu tun. Sollten die Klassenleiter vielleicht eine "Klassenleiterpflicht" einführen.
Tatsache ist, daß auf den diversen Ebenen Schiedsrichter für gewisse Veranstaltungen eingesetzt werden müssen. Hat ein Verband nun zu wenig Schiedsrichter, droht von der höheren "Instanz" (also z.B. SWTTV) auch eine Strafe. Da nützt es nichts, wenn man als Verband dann diverse Klassenleiter vorweisen kann - die Schiris sind in dem Falle gefragt.
Gruß und Frohes Fest
Ralph
|