Zitat:
Zitat von greglemond
Wenn man aber schon vorher resigniert bzw. äußert, dass man keinen Einspruch einlegt, ist das ein Freifahrtsschein für Betrüger.
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Einspruch einlegen ist Pflicht, klar! Geht nur um die Frage des "Erfolges" des Einspruchs. In der Schweiz gibt es die Maßnahme, dass Spieler, bei denen sich Proteste häufen, unangekündigt zu Punkspielen kontrolliert werden, quasi Zielkontrollen wie beim Doping...und das auf Kreisklassenniveau.
Zitat:
Zitat von greglemond
Das heißt, dass der Betrüger Tage später theoretisch einen anderen Schläger einschicken "darf"? Das wäre ja auch ganz bitter.
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Sei doch nicht so negativ!
Aber leider scheint es faktisch so zu sein, dass man bei einer nachbehandelten Noppe nichts machen kann. Los Regelkundler vor, belehrt uns eines Besseren!
Jetzt aber genug, ab in den
Regel/Materialthreat!