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In der Rechts- und Strafordnung des Süddeutschen Tischtennisverbandes vom 26.5.02 steht in § 14, 2 g): Zurückziehen einer Mannschaft nach dem Meldetermin oder während einer Runde - Regionalliga: € 150.-.
Das ist - im Gegensatz zum Nichtantreten bei einem Pflichtspiel in der Regionalliga (zwischen € 250 bis € 400.-) - verhältnismäßig "billig". Vom Ersatz der Fahrtkosten steht nichts in der Satzung.
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