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Alt 19.11.2008, 12:54
Norbert Völz Norbert Völz ist offline
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AW: Fragen zur Wettspielordnung

Zitat:
Zitat von TSV_Christian Beitrag anzeigen
Er kann aber nach seinem Aufrücken (nicht nach dem "Festspielen", sondern nach dem Wegfall eines oberen Spielers) in die 2.Mannschaft dort zur Sollstärke beitragen, oder? Der Text in unseren Kreisrundschreiben (Kreis Krefeld) "4 = Der/die Spieler/in ... verliert mit Wirkung vom: ... nach Punkt G, 5.3.1 der WO mit seinem/ihrem 4. Einsatz als Ersatzspieler/in in einer oberen Mannschaft die Einsatzberechtigung für seine/ihre untere Mannschaft, und kann nicht mehr zum Erhalt der Sollstärke seiner neuen Mannschaft herangezogen werden." ist in diesem Punkt ja leider etwas missverständlich. Natürlich kann z.B. Spieler 3.5 nach "Festspielen" nicht zur Sollstärke in der 2.Mannschaft beitragen (d.h. erst nachdem auch Spieler 3.1 bis 3.4 aufgerückt sind), aber Spieler 3.1 müsste es doch können, nachdem er zwangsweise hoch muss!? Oder mache ich da jetzt einen Denkfehler?
Richtig, der Satz ist etwas unglücklich ausgelegt.
Mal sehen, ob der nciht geändert wird.

Viele Grüße

Norbert
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