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AW: Umsetzung Frischklebeverbot in Sachsen
Beschluss des Präsidium des STTV vom 17.11.2008
Montag, 17 November 2008
Unter Bezug auf die Wettspielordnung (WSO) des STTV D 10.9.8 (Test auf schädliche Lösungsmittel) und als Ergänzung der Schiedsrichterordnung des STTV, Punkte B 1.3.13 (Durchführung von Tests des Schlägermaterials) und C 2.5 (Kontrolle des Schlägermaterials) hat das Präsidium folgenden Be- schluss gefasst:
Um den einschlägigen Bestimmungen der WSO des STTV zu entsprechen (siehe 10.9.8), werden lizenzierte Schiedsrichter von der Schiedsrichterkom- mission beauftragt, bei Einzel- und Mannschaftswettkämpfen des STTV Kon- trollen bezüglich der Verwendung von schädlichen, flüchtigen Lösungsmitteln u.a. in Klebern zur Befestigung der Schlägerbeläge vorzunehmen. Die dazu notwendigen messtechnischen Voraussetzungen sind gegeben.
Der Einsatz dieser mit der Kontrolle beauftragten Schiedsrichter erfolgt unab- hängig von den Bestimmungen zur Amtsausübung eines Oberschiedsrichters, insbesondere bei den Punktspielen der Verbands- und Landesligen.
Außerdem ist es möglich, dass auch lizenzierte Schiedsrichter die bei Punkt- spielen aller Spielklassen gemäss den Bestimmungen des STTV als Ober- schiedsrichter amtieren, die Kontrolle vornehmen.
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