Zitat:
Zitat von Pfälzer
Du sagst, diese winzigen Punkte seien Unebenheiten, der Belag sei aber nicht uneben? Was denn jetzt bitte?
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Schätze er meint einen Noppen-Innen-Belag. Teile des alten Schwamms sind nun zwischen dem Obergummi und dem neuen Schwamm zu sehen (also innen).
In diesem Fall sehe ich keinen Konflikt mit der Regel A 4.5 (durchlaufend und von gleichmäßiger Dicke). Es kommt allenfalls noch auf die
Farbe des alten Schwammes an. Wenn ein leuchtend roter Belag auf einen hellen Schwamm geklebt wird und dazwischen Punkte eines alten, dunklen Schwamms sind, könnte das ähnlich störend wirken wie eine durchscheinende Herstellerschrift auf dem Holz. Dann sind wir wieder bei B 3.1.2.10 (Entscheidung des OSR über Spielmaterial).
Also: Grundsätzlich ist es denkbar dass der Schläger zulässig ist, aber im Einzelfall hängt es wie immer von der Inaugenschein-Nahme ab.