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formvorschriften für den bezirk, information der teilnehmer zu den bayr. em?
In welcher Form muss ein Bezirk einen Teilnehmer und evtl. den Verein des Teilnehmers informieren das für die Bayerischen Meisterschaften nominiert wurde? Wie lang must die Frist sein die er Zeit hat sich zu melden. Gibts da irgendwelche Vorschriften?
genaueres zu meinem problem gerne per pn.
ist ein bezirksfachwart für den einzelsport irgendwie an bestimmte vorschriften bezüglich der informierung über die nomnierung gebunden?
Geändert von jimih1981 (21.11.2008 um 17:45 Uhr)
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