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Alt 23.11.2008, 12:31
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AW: Regelwerk zum Thema Ersatzspieler

Das Thema Ersatzstellung wird in der WO wie folgt behandelt


5.3 Ersatzspieler
5.3.1 Ersatzspieler werden in der genehmigten Reihenfolge aus den unteren Mann-schaften entnommen, aber niemals aus höheren. Stammspieler aus unteren Mannschaften dürfen in jeder oberen Mannschaft als Ersatzspieler mitwirken, sofern sie dort einsatzberechtigt sind. Nach ihrem insgesamt vierten Einsatz als Ersatz-spieler verlieren sie die Einsatzberechtigung in ihrer eigenen Mannschaft für den Rest der laufenden Vor- oder Rückrunde. Die Einsatzberechtigung besteht danach nur noch für die rangniedrigste der am Spielbetrieb teilnehmenden Mannschaften, in denen die Ersatzgestellungen vorgenommen wurden.
�� siehe: Anhang 1, Nr. 16 (S. 70)
5.3.2 Ein Spieler, der in keiner Mannschaft fest gemeldet ist, kann nur als Ersatzspieler in der untersten Mannschaft seines Vereins eingesetzt werden, wenn er aufgrund seiner Spielstärke nicht für einen bestimmten Platz in einer der Mannschaften des Vereins spielen muss. In diesem Falle muss er vom zuständigen Staffelleiter vor seinem Einsatz eingestuft werden und darf in dieser Mannschaft nur an dem seiner Spielstärke entsprechenden Platz eingesetzt werden.
Die Spielstärkereihenfolge nicht gemeldeter Ersatzspieler richtet sich vorrangig nach der zeitlichen Abfolge ihrer Aufstellung in Mannschaftskämpfen. Wenn mindestens zwei Spieler jeweils zum ersten Mal eingesetzt werden, liegt die Entscheidung über die Reihenfolge beim jeweiligen Verein. Nach ihrem vierten Einsatz bei Meisterschaftsspielen tragen sie zur Sollstärke ihrer Mannschaft bei.
Im Jugendbereich ist die A-Schülerklasse der Jungenklasse, die A-Schülerin-nenklasse der Mädchenklasse, die B-Schülerklasse der A-Schülerklasse und die B-Schülerinnenklasse der A-Schülerinnenklasse in dem Sinne untergeordnet, dass eine Ersatzgestellung für Jungenmannschaften aus den Schülermannschaften bzw. für Mädchenmannschaften aus den Schülerinnenmannschaften erfolgen kann. Sofern es die Spielstärke von Schülern der Bezirksliga/Bezirksklasse erfordert, können die Kreise und Bezirke die Ersatzgestellung dieser Spieler in Jungen- bzw. Mädchenmannschaften insbesondere der Kreise abweichend regeln. Die sich durch diese Regelungen für die Ersatzgestellung ergebende Spielstärkereihenfolge gilt auch für die Mannschaftsaufstellung bei Pokalspielen.
G Bestimmungen für Mannschaftsmeisterschaften

5.3.3 Kann ein aufgestellter Ersatzspieler nicht spielen, weil die gegnerische Mannschaft oder sein Gegenspieler nicht angetreten ist, so ist seine Aufstellung trotzdem im Sinne von G 5.3.1 zu werten, und er verliert ungeachtet dessen, falls es sich um das vierte Spiel handelt, die Einsatzberechtigung für die untere Mannschaft.
5.3.4 Ein in einem Meisterschafts- oder Pokalspiel mitwirkender Spieler kann, solange dieses Spiel andauert und nicht nach G 6.2 offiziell beendet ist, nicht in einer anderen Mannschaft des Vereins als Stamm- oder Ersatzspieler mitwirken.
�� siehe: Anhang 1, Nr. 24 (S. 72)
5.3.5 Spielerinnen, die auf Kreisebene in weiblichen Nachwuchsklassen, sowie alle Spielerinnen, die in Schülerinnenmannschaften gemeldet sind, dürfen ihrem Alter entsprechend in männlichen Nachwuchsklassen auf Kreisebene als Ersatzspie-lerinnen eingesetzt werden und rangieren dabei stets hinter allen mitwirkenden männlichen Nachwuchsspielern. Eine Spielerin, die in einer männlichen Nach-wuchsmannschaft auf Kreisebene gemeldet ist, kann in einer altersmäßig oder – bei gleicher Altersklasse – bezeichnungsmäßig höheren weiblichen Spielklasse als Ersatz eingesetzt werden.
Vorgenannte Ersatzgestellungen gelten als Einsatz in einer höheren Mannschaft im Sinne von G 5.3.1.
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