Zitat:
Zitat von Torsten von Bayern
Dazu gibt es in der Tat keine genauere Formulierung im Regelwerk, aber zu erlauben ist wohl alles, was eine Veränderung / Beschädigung des Schlägers ausschließt. D.h.
- das Markenzeichen und ITTF-Logo auf dem Belag überprüfen
- mit einer Netzlehre oder Belaglupe die Belagdicke messen
- durch Auflegen der Netzlehre die Belagebenheit messen
- also insbesondere den Schläger in die Hand nehmen
muss in jedem Fall gewährt werden, und wenn der Spieler dies verweigert, und der Gegner sofort (!) Protest hiergegen auf dem Spielformular einlegt, stehen die Chancen recht gut, das Einzel später vom Spielleiter / Sportgericht zugesprochen zu bekommen.
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Dabei sollte man aber nach dem Grundsatz:
" Was du nicht willst, das man dir tu,
das füge auch keinem Andern zu"
verfahren.
Anfassen des Schlägers ist also nur an den Stellen erlaubt, die auch dafür vorgesehen sind. Den Belag sollte man aber nicht anfassen, denn wer hat schon gerne Fingerabdrücke auf seinen Belägen.