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Alt 25.11.2008, 23:44
mephisto240864 mephisto240864 ist offline
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AW: Herren-OL 2- 2008/2009

Zitat:
Zitat von TT-Analyst Beitrag anzeigen
Der Verbandsspruchausschuss hat die Entscheidung der Staffelführung OL2 ,den Belag unseres Erkan Celiks als nicht regelkonform einzustufen, aufgehoben. Die Begründung und Entscheidung die meiner Meinung auch nicht anders aussehen konnte lautet im Wesentlichen: Ein Spieler der einen zulässigen Belag im Fachhandel erwirbt und diesen Belag nicht nachbehandelt, kann nach Auffassung des Spruchausschusses nicht verpflichtet werden sich ein Noppenpad vom Materialkomitee der ITTF zu besorgen um damit vor jedem Spiel zu kontrollieren ob die Oberfläche seines Belages noch der Genehmigung entspricht!
Eine richtungsweisende, weil richtige Entscheidung für alle Tischtennisspieler.

Das Spiel wird wie ausgetragen gewertet, also 9:6 für Lenkerbeck. Somit haben Sychteln,Schaphyusen und wir jeweils 2 Minuspunkte.
Aber viel wichtiger ist die Tatsache ,das unser Spieler Erkan Celik die Saison so beenden kann wie er Sie begonnen hat, nämlich mit dem zugelassenen Noppenbelag mit dem er sich auf die Saison 2008/09 vorbereitet hat.
Hm,
da ich ja der Meinung war und auch noch bin, dass der Spieler Celik eher nicht bewußt manipuliert hat(Die Begründung hab ich dazu schon gegeben) finde ich die Entscheidung gut.
Allerdings ist auch die Begründung des Spruchausschusses sehr spannend.

Es ist ja immer wieder zu lesen, dass das Enezgerät auch anschlägt, wenn ein Spieler z.B. das falsche Kantenband oder Schlägerspray benutzt.

Nimmt man die Begründung des Urteils im Falle des Spielers Celik zur Grundlage, so kann man zu dem Schluß kommen, dass ein Spieler der einen zulässigen Belag nebst Zubehör (Kleber,Kantenband,Reiniger) im Fachhandel erwirbt und diesen Belag nicht unzulässig nachbehandelt ("Frischkleber",Booster") er nicht verpflichtet werden kann, sich ein Enezgerät zu besorgen...

Was ich nicht glaube ist, dass der Spieler Celik jetzt noch mit dem geprüften Belag weiter spielen darf, da jetzt ja nachgewiesen ist, dass dieser den nötigen Wert an Reibung nicht mehr erreicht.
Ich habe das Urteil zwar nicht gelesen, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass da steht, dass der Belag regelkonform ist.
Dies ist nämlich,wenn er den nötigen Wert nicht erreicht, nicht der Fall.
Auch wenn vor dem Spiel ein evt. eingesetzter Oberscheidsrichter bei der Überprüfung feststellt, dass der Belag nicht regelkonform ist,aus welchen Gründen auch immer,darf dieser Belag wohl eher nicht gespielt werden.

Des weiteren halte ich das Urteil für bedenklich, da ja jetzt jeder Noppenspieler behaupten kann, dass er den Belag so erworben hat.
Der Beweis das er selber den Belag nachbehandelt hat wäre wohl nicht zu erbringen.
Dies alles zeigt aber auch, wie schwer es ist die neuen Regeln bezüglich der Materialien umzusetzen solange nicht bei jedem Spiel ein neutraler Schiedsrichter anwesend ist (was wohl auch nicht umsetzbar wäre).

Gruß twardy
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