Zitat:
Original geschrieben von Tommy
Auch wenn ich persönlich meine, dass man (wo dies, wie in anderen Verbänden, möglich ist) eine Ermessensentscheidung treffen sollte und auf die Strafe verzichten sollte, halte ich es für völlig "daneben", wenn hier wegen einer solchen Lappalie schon wieder jemand "ordentliche Gerichte" ins Gespräch bringen will.
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Wo bitte ziehst du die Grenze zwischen "Lappalie" und "bedeutendem Vorfall"? Ist das dann auch wieder eine Ermessensentscheidung?
Es kann definitiv nicht sein, dass Satzungen von Sportverbänden gegen formelle Gesetze verstoßen. Solche Satzungen sind nichtig, und das wird dir jeder Jurastudent ab spätestens dem 3. Semester bestätigen.