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In der Basketball-Bundesliga gab es in der letzten Saison einen Fall, wo ein Spieler laut Satzung der Liga nicht einsatzberechtigt gewesen sei (Fax mit Meldebogen war zu spät bei der Liga eingegangen).
Ich weiß nicht mher ganz genau, wie der Ablauf war, aber im Ergebnis hat ein Gericht bestätigt, daß ein Verein mit der Teilnahme an der Liga deren Satzung anerkennt. Diese hatte bei der BBL einen Gang vor Arbeitsgereichte ausdrücklich ausgeschlossen, und das Ergebnis war somit, daß das Urteil des BBL Gerichtes Bestand hatte, ungeachtet arbeitsrechtlicher Gesetze (was damit zum Abstieg des Vereins geführt hatte)
Ist zwar ein etwas anderer Fall, der aber zeigt, daß der Einfluß von Satzungen nicht zu unterschätzen ist.
Zur Frage selber:
Daß der Verband Einspruch einlegt ist klar, würde doch sonst seine Satzung immer in Frage gestellt. Aber ein Gnadengesuch hätte man meiner Meinung nach ruhig annemen können, oder vielleicht ein Reduzierung der Strafe (immerhin ist eine Absage am Vortag für andere Teams und Organisatoren doch ziemlich unglücklich) aussprechen können.
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