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Hallo Jancsi,
so einfach ist es gar nicht, die richtige Antwort zu geben.
Es gibt folgende Regelungen:
5.12 Bundesligaordnung:
Bei verspätetem Eintreffen einer Mannschaft ist das Spiel, soweit die Möglichkeit vorhanden ist, noch auszutragen. Die Entscheidung hierüber trifft der OSR.
E 13 Wettspielordnung DTTB:
Das Spiel hat pünktlich zur festgelegten Anfangszeit zu beginnen. Ausnahmen können die Mitglieds- und Regionalverbände regeln.
Regelungen auf Regionaler oder Verbandsebene:
z. B. E 13.2 AB-WO im TTVWH:
Erscheint eine Mannschaft nicht rechtzeitig, so hat die anwesende Mannschaft 30 Minuten (bei Koppelspielen 60 Minuten) zu warten. Kommt die fehlende Mannschaft innerhalb dieser Zeit, so muss (ggf. unter Protest) gespielt werden. Der Klassenleiter entscheidet bei Nichtantreten oder Zuspätkommen über die Wertung des Spiels.
Nach meiner Meinung ist Antwort (b) am ehesten die Richtige; aber:
- in der Bundesliga würde ich auf jeden Fall länger warten, wenn bekannt ist, wann die fehlende Mannschaft in etwa eintrifft (zur Not soll die Mannschaft, die da ist, den Zuschauern einen Schaukampf bieten oder sonst wie die Zeit überbrücken.
- ich würde auf jeden Fall länger wie 30 Minuten warten, wenn die Mannschaft, die da ist, ebenfalls warten will (ist mir vor Jahren in Reutlingen passiert: Gastmannschaft steckte auf der Autobahn im Stau; die Reutlinger wollten aber unbedingt spielen und wir warteten 2,5 Stunden auf die Gastmannschaft).
Mit freundlichen Grüßen
Detlef Sander
Internationaler SR
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