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AW: Dame in einer Damen - und Herrenmannschaft in zwei verschiedenen Vereinen
Zum einen hat aleol recht.
Jedoch gilt sie auch, wenn sie im eigenen Verein bei den Herren mitspielt, im Damenbereich nur als Sonderersatzspielerin (witzige Regelungen habt ihr bei Euch im Norden).
siehe TTVN, WO I 9
9 Sonderersatzspielerinnen
a Eine Spielerin, die als Stamm- oder Reservespielerin in einer gemischten Mannschaft gemeldet worden ist, kann von ihrem Verein zu Beginn einer Halbserie zusätzlich als Sonderersatzspielerin in einer einzigen weiblichen
Mannschaft gemeldet werden, die der gleichen Altersklasse entspricht wie die gemischte Mannschaft (gemischte Mannschaft bei den Herren => Sonderersatz bei den Damen; Jungen => Mädchen; Schüler => Schülerinnen). Sie ist in der spielstärkemäßigen Reihenfolge aller weiblichen Mannschaften dieser Altersklasse einzuordnen und auf dem Mannschaftsmeldeformular mit dem Vermerk "SES" zu kennzeichnen. Die Gesamtzahl der Spielerinnen dieser weiblichen Mannschaft erhöht sich entsprechend.
b Eine Sonderersatzspielerin darf pro Halbserie bis zu dreimal in der Damen-, Mädchen- oder Schülerinnenmannschaft Ersatz spielen, in der sie als Sonderersatzspielerin gemeldet ist, jedoch in keiner oberen Damen-, Mädchen- oder Schülerinnenmannschaft. Ihre Ersatzspielberechtigung in den männlichen bzw. gemischten Mannschaften wird dadurch nicht eingeschränkt.
c Wenn eine Sonderersatzspielerin durch Aufrücken oder durch viermaligen Einsatz in einer höheren Herren-, Jungen- oder Schülermannschaft die Einsatzberechtigung für ihre bisherige gemischte Mannschaft verliert,
so hat das keinerlei Auswirkungen auf ihren Einsatz als Sonderersatzspielerin.
d Muss aus einer Damen-, Mädchen- oder Schülerinnenmannschaft eine Stammspielerin in die nächsthöhere Mannschaft aufrücken, die auf dem Mannschaftsmeldeformular hinter einer Sonderersatzspielerin aufgeführt
ist, so muss diese Sonderersatzspielerin ebenfalls in die nächsthöhere Mannschaft aufrücken. Diese darf dann in der höheren Damen-, Mädchen- oder Schülerinnenmannschaft in der laufenden Halbserie bis zu
dreimal Ersatz spielen. Auf diese Weise kann sich die Zahl von drei Einsätzen als Sonderersatzspielerin pro Halbserie erhöhen.
e Wird eine Sonderersatzspielerin in einer Halbserie nach ihren drei zugelassenen Einsätzen weitere Male in der Damen-, Mädchen- oder Schülerinnenmannschaft eingesetzt, in der sie als Sonderersatzspielerin gemeldet ist, so gilt sie für jedes weitere Mal als nicht einsatzberechtigt für diese Mannschaft. Für ihre Einsatzberechtigung in den männlichen bzw. gemischten Mannschaften hat dies jedoch keine Folgen.
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