Zitat:
Zitat von tt-björn
hallo
könnt ihr mir vllt weiter helfen????
und zwar wurde mir gesagt das mein belag nicht regelkomform sei, wenn am rand mindestens 2mm fehlen.
stimmt das, das der dann gegen die regeln verstößt
wäre euch dankbar über antworten
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Generell ist ein Schläger unzulässig, wenn der Belag nicht bündig auf dem Holz klebt. Wenn der Belag etwas übersteht, wird normalerweise eine Toleranz von bis zu 2 mm akzeptiert. Das ist aber keine Regel sondern liegt im Ermessen des Schiris. Wenn der Belag aber zu klein ist, dann gibt es keine Toleranz. Wenn man was vom Holz sieht, dann ist der Schläger unzulässig.
Mein Tipp: Kleb etwas Kantenband an die freie Holzstelle. Wenn Du Glück hast, kommst Du damit durch!