Zitat:
Zitat von Fastest115
Na ist doch ganz klar. Kleben (mit VOC freien Klebern) ist doch weiterhin erlaubt. Auch 5 Minuten vor dem Spiel. Die Handlung des Klebens alleine ist also noch nicht straffähig.
Und da niemand nachweisen kann ob der Kleber VOC enthielt kann man dem nichts nachweisen. Das einzige Mittel zu einer Entscheidung zu kommen wäre ein Eneztest. Den gab es aber nicht also Spiel gewertet wie gespielt
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Das sehe ich etwas anders:
Kleber für das Aufbringen des Belages ist offiziell ein Spielmaterial, das nur verwendet werden kann, wenn eine ITTF-Zulassung vorliegt. Wenn der Fall von Berni so eindeutig ist, dass
kein zugelassendes Spielmaterial verwendet wurde (selbst gemacht hat bestimmt keine Zulassung), dann ist das ein Verstoß der TT-Regeln und muss entsprechend gewertet werden.
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