Zitat:
Zitat von Bernie Bär
Ganau das ist das Problem.
Der Zeuge besteht darauf, dass der selbstgemixte Kleber keine giftigien Substanzen enthält.
Ich werde wohl nichts machen können.
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Hallo Bernie,
A.) Hatten die Kleber eine ITTF-Zulassung
B.) was auch egal ist, es dürfen keine veränderten Spielmaterialen verwendet werden.
Viele Grüße