Anbei ein Artikel aus der Badischen Zeitung. Ausländerregelungen, die assoziierte Ausländer nicht EU-Ausländern gleichsetzen dürften kaum haltbar sein. Da hat der DTTB grad nochmal die Kurve gekratzt...
Badische Zeitung vom Samstag, 11. Januar 2003
Nach Bosman lässt jetzt der Fall Malaja aufhorchen
Aufregung in Frankreich / Gericht sanktioniert Wechsel einer polnischen Basketballerin nach europäischem Recht
FREIBURG (doe). In Frankreich lässt derzeit ein Gerichtsurteil aufhorchen, das nach Meinung einiger Experten rund sieben Jahre nach dem Fall Bosman neue, weit reichende Folgen für den Sport haben könnte. Die polnische Basketballerin Lilian Malaja setzte sich dabei gegen den nationalen französischen Verband durch, der 1998 einen Wechsel der Korbjägerin zum RC Straßburg mit dem Hinweis auf eine bestehende Ausländerregelung abgelehnt hatte. In den französischen Basketball-Ligen dürfen bislang lediglich zwei Nicht-EU-Ausländer eingesetzt werden.
Das Gericht setzte sich nun über diese Beschränkung mit der Maßgabe hinweg, dass polnische Bürger und solche aus EU-Ländern gleichzusetzen sind. Dies regle ein entsprechendes Abkommen aus dem Jahr 1991. Ähnliche Verträge hat die Europäische Gemeinschaft auch mit Ungarn, der Slowakei, Slowenien, Tschechien und zahlreichen ehemaligen Teilrepubliken der früheren Sowjetunion. Malajas Anwalt Michel Pautot wird denn auch im französischen Internetdienst
www.sport.fr mit den Worten zitiert: "Jetzt gibt es nichts mehr, was auch einen Fußballklub daran hindern könnte, mit elf Nicht-EU-Ausländern anzutreten." Auch hier zu Lande soll das Urteil schon einige Verbandsfunktionäre aufgeschreckt haben. Öffentliche Reaktionen stehen noch aus.
Der Deutsche Fußball-Bund hatte nach Bosman das zulässige Kontingent von damals drei auf jetzt fünf Nicht-EU-Ausländer erhöht, in anderen Sportarten, darunter im Basketball, einigte man sich auf so genannte freiwillige Beschränkungen. Tenor damals: Eine völlige Öffnung würde die Jugendarbeit in Deutschland konterkarieren.