Zitat:
Zitat von Siggi Grohs
Ich selbst kann diese Bezirksvorgaben auch nicht ganz nachvollziehen, aber vielleicht bin ich ja intellektuell unterbelichtet. Da darf ein 15jähriger, der in der Jugendverbandsliga spielt oder eine Seniorenerklärung besitzt (ich weiß, wie leicht die zu bekommen ist), in den Seniorenklassen mitspielen, aber ein 17jähriger, der mit Genehmigung der Eltern mit seinem Jugendbetreuer zu Turnieren fährt und dort an freien Tischen bis Mitternacht trainiert, darf aus Jugendschutzgründen (?) nicht am Turnier teilnehmen.
Siggi Grohs
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Es handelt sich nicht um Bezirksvorgaben. Mir ist auch neu, daß der entsprechende Punkt der WO irgendetwas mit Jugendschutz zu tun hat. Ein Jugendlicher, der keine Seniorenerklärung besitzt, darf nach der WO in Herrenklassen nur starten, wenn er eine Bezirks - oder Kreisvorgabe besitzt. Der Bezirk war sogar äußerst großzügig, indem er
allen in Frage kommenden Spielern eine Bezirksfreigabe erteilt hat.
PS. Ob es sich für einen Veranstalter lohnt, am Jugend Grand Prix teilzunehmen, sei dahingestellt. In Attendorn etwa ist man wegen der damit verbundenen Arbeit davon abgekommen.
Gruß Hdd