Zitat:
Zitat von Hogar
In welcher Regel steht, dass der Belag nicht gestreckt werden darf?
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In der neuen Regel A 4.7.:
"Das Belagmaterial sollte so verwendet werden, wie es von der ITTF genehmigt wurde, d.h. ohne irgendeine physikalische, chemische oder sonstige Behandlung, welche die Spieleigenschaften, Reibung, Aussehen, Farbe, Struktur, Oberfläche usw. verändert."
Damit wird nochmals eindeutig klar gestellt, dass all die Nettigkeiten wie Belag vorher in den Backofen legen, Waschbenzin zwischen Holz und Belag einspritzen, usw. unzulässig sind.
Ein deutlich gestreckter Belag kann hin und wieder z.B. durch einen Vergleich der Belagaufschrift mit der Originalaufschrift (
Foto-Datenbank der ITTF) erkannt werden. Hatten wir alles schon.
Wie in diesem Forum ja schon sehr oft mitgeteilt wurde, gibt es eine Toleranzempfehlung der ITTF an die Schiedsrichter, die bei plus/minus 2 mm liegt. Also - bitte den zu kleinen Belag nicht strecken, sondern einfach draufkleben.