Einzelnen Beitrag anzeigen
  #18  
Alt 12.01.2009, 19:02
oliver oliver ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 2000
 
Registriert seit: 09.03.2000
Alter: 46
Beiträge: 2.143
oliver kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
AW: Legal beläge tunen

Zitat:
Zitat von Sven T. Beitrag anzeigen
Naja, es steht aber ja da, dass es keine steigernde Wirkung haben soll, sondern eine erhaltende. Und ich weiß jetzt nicht mehr wo genau es stand, aber in einem Schreiben der ITTF stand ja sinngemäß, dass Flüssigkeiten die den Urzustand eines Belages wieder herstellen ja zulässig seien.
fakt ist aber,dass du durch die anwendung die oberfläche veränderst - somit ist es verboten
nachweisbar ist es aber, sofern voc-frei, ebenfalls nicht

machs wie du willst
__________________
für neuen Monitor bohren sie hier ---> [x]
Mit Zitat antworten