Zitat:
Zitat von Sven T.
Naja, es steht aber ja da, dass es keine steigernde Wirkung haben soll, sondern eine erhaltende. Und ich weiß jetzt nicht mehr wo genau es stand, aber in einem Schreiben der ITTF stand ja sinngemäß, dass Flüssigkeiten die den Urzustand eines Belages wieder herstellen ja zulässig seien.
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fakt ist aber,dass du durch die anwendung die oberfläche veränderst - somit ist es verboten
nachweisbar ist es aber, sofern voc-frei, ebenfalls nicht
machs wie du willst